Rosenkranz – moderne
Lösungen für Behaglichkeit

Heizen mit Biomasse – Wärme aus Holz

In den vergangenen 10 – 15 Jahren avanciert Holz als Brennstoff wieder zum Liebling beim Kauf einer neuen Heizung. Heizen mit Biomasse liegt voll im Trend! Dank der vielen Möglichkeiten völlig zu Recht. Heizen mit Holz ist eine nachhaltige Heizform und durch PelletheizungHackschnitzel-Heizanlagen und moderne Scheitholzkesssel bequem, umweltbewusst und kosten-effizient zugleich.

Einen Rohstoff aus der eigenen Heimat zu nutzen macht unabhängig von internationalen Energieriesen und schafft die Verbundenheit zu den eigenen Wurzeln. Ganz rational betrachtet bietet Heizen mit Holz eine CO2-neutrale Verbrennung – ein nachwachsender Rohstoff sorgt für Wärme und Geborgenheit.

Förderung von Biomasseeinzelanlagen

Die Förderung im Überblick

Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landwirtschaftlicher Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme).
 

Förderziel:

Schaffung von Einrichtungen und Anlagen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie die Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe und die Erneuerung von zumindest 10 Jahre alten Heizkesseln oder Wärmeerzeugern, insbesondere auch zur Steigerung der Energieeffizienz und Forcierung innovativer Technologien.

Förderung Holzheizung

Die Förderung im Überblick

Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2002), gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung durch die Errichtung eines Pelletkaminofens reduziert wird.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderungspauschale für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt 2.000 Euro. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2002) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.

Tradition bringt Erfahrung und Kompetenz

Tradition bringt viel Erfahrung und hohe Beratungskompetenz mit sich. In der vierten Generation arbeiten Familie Rosenkranz und ihr Team an den besten Energie- und Badezimmerlösungen für ihre Kunden.